Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfahlgeld

I Anlegegebühr für ein Schiff in einem (See-)Hafen, die zum Unterhalt der Hafenanlage bestimmt ist
II Abgabe für den Unterhalt eines Deiches mit einer Verstärkung aus Pfählen oder eines Pfahlwerkes zur Grenzbefestigung