Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfahlherr

Pfahlherr

, m.

j., der das Land zum Zwecke der Abgrenzung vermisst
vgl. Pfähler
  • pfalherren sein agrimensores, die das land auf begehren messen müssen mit der gewöhnlichen meßruten
    1683 Barckefeldt,Duderstadt 160