Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfahlherr
Artikel davor:
Pfahlbürger
Pfahlbürgerrecht
pfahlbürgersweise
pfählen
(Pfähler)
pfahlfest
Pfahlgeld
(Pfahlgenosse)
Pfahlgericht
Pfahlheller
Pfahlherr
, m.
j., der das Land zum Zwecke der Abgrenzung vermisst
vgl.
Pfähler
- pfalherren sein agrimensores, die das land auf begehren messen müssen mit der gewöhnlichen meßruten1683 Barckefeldt,Duderstadt 160