Pfahlschlagen, n.
Pfahlschlagen, n.
Einschlagen eines Pfahls (I 6)
vgl.
Pfahlsetzung
-
wann der pfahl vermög altem herkommen gemacht und zu schlagen ist, soll der hauptmann zu denen richtern sagen: ihr kayserliche reichs herrn wasserwieger ... dieweil an diesem ort ein pfahl schlagen zugelassen rechtmäszig erkannt; als gebiete ich euch ... dasz ihr diesen pfahl ... schlagen ... wollet1611 Wetterau/GrW. III 466 Faksimile