Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfalzbüttel

Pfalzbüttel

, m.

1Büttel (I) am Pfalzgericht 
  • dass der zitierte nach ausweis der zitation vor dem pfalzgericht erscheinen solle, und hernach dem zitierten durch den pfalzbüttel zu überantworten
    1611 MittFürstenbArch. II 892
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