Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfalzgrafenwürde

Pfalzgrafenwürde

, f.

privilegierte Amtsstellung eines Pfalzgrafen (I) 
vgl. Kurwürde
  • daher war diese comitio oder pfalzgrav-wuͤrde, eine sonderbare keyserliche gnade
    1668 Fugger,Ehrensp. 17