Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfalzstube

Pfalzstube

, f.

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Beratungszimmer eines Gerichtes
  • warnach man viertens aufstehen und in die pfalzstuben hineingehen solle, sich dann darinnen beraten
    1678 Stift Buchau/WürtLändlRQ. III 376