Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandausgeber

Pfandausgeber

, m.

Schuldner, der gepfändet wird
  • welcher sich aber der schatzung beschwärdt, soll der pfandausgeber in seinem costen dasselbig [pfand] erhalten und [bis zur endgültigen Schätzung] wider einstellen
    1646 Niedersimmental 121
unter Ausschluss der Schreibform(en):