Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pfandern
Artikel davor:
(Pfändene)
Pfänder
Pfänderamt
Pfandserbin
Pfänderbüchlein
Pfänderbüchse
Pfänderknecht
Pfänderlohn
Pfänderlohngesatz
Pfändermeister
pfandern
, v.
I
beschlagnahmen (von unrechtmäßig weidendem Vieh)
- zugleich sollen die pfander ... alles vich ... so sy ... finden, pfandern, und soll ihnen gelöset müssen werden1735 SchweizId. V 1145Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
das Amt eines Pfänders (II) ausüben
- selbe pfander sollen dann auch am herbst pfanderen1717 SchweizId. V 1145Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons