Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandgebühr
Artikel davor:
Pfandfehdeschaft
Pfandfeilführung
Pfandforderer
Pfandfordern
Pfandforderung
Pfandsfrau
(Pfandfriede)
Pfandfürstentum
Pfandgeben
Pfandgeber
Pfandgebühr
, f.
bei einer Pfändung (I) anfallende Gebühr
vgl.
Pfandgeld (I)
- daß sie uͤber die geordnete pfand gebuͤhr, von dem abgepfandeten viehe, ein großes und uͤbermaͤßiges an pfand- und standgeldern exequiren und erzwingen thaͤten1646 CCMarch. II 1 Sp. 139Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß bey exaction der pfand- und executions-gebuͤhren mißbrauch und uebernehmung der unterthanen vorgefallen1773 AltenburgSamml. III 449
- pfandgebühren sollen dem schultheisen oder waldfoͤrster, wer das verbot oder den arrest darauf thut, zugehoͤren1803 WeistNassau II 35Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)