Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandgebühr

Pfandgebühr

, f.

bei einer Pfändung (I) anfallende Gebühr
  • daß sie uͤber die geordnete pfand gebuͤhr, von dem abgepfandeten viehe, ein großes und uͤbermaͤßiges an pfand- und standgeldern exequiren und erzwingen thaͤten
    1646 CCMarch. II 1 Sp. 139
  • daß bey exaction der pfand- und executions-gebuͤhren mißbrauch und uebernehmung der unterthanen vorgefallen
    1773 AltenburgSamml. III 449
  • pfandgebühren sollen dem schultheisen oder waldfoͤrster, wer das verbot oder den arrest darauf thut, zugehoͤren
    1803 WeistNassau II 35