Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandgefälle
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Pfandsfrau
(Pfandfriede)
Pfandfürstentum
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Pfandgeber
Pfandgebühr
Pfandgebung
Pfandgefälle
, n.
wohl wie Pfandgebühr
- von berechnung und einbringung der holtz- und mastgelder, auch der straff- und pfandgefaͤllen, und andern zustehenden waldnuͤtzungen1622 CCMarch. IV 1 Sp. 546Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin