Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandgefälle

Pfandgefälle

, n.

wohl wie Pfandgebühr 
  • von berechnung und einbringung der holtz- und mastgelder, auch der straff- und pfandgefaͤllen, und andern zustehenden waldnuͤtzungen
    1622 CCMarch. IV 1 Sp. 546
unter Ausschluss der Schreibform(en):