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I Gläubiger, der ein Pfand (I) innehat
II Eigentümer eines verpfändeten Gutes, Schuldner
I Person oder Institution, die ein Dorf, eine Stadt oder ein bestimmtes Rechtsgebiet als Pfand (I) innehat und die damit verbundenen Rechte ausübt
II aus dem Besitz eines Pfandes (I) resultierendes Rechtsverhältnis
III verpfändetes Herrschaftsgebiet
auf einer Verpfändung beruhend