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Pfandherr
, m.II Eigentümer eines verpfändeten Gutes, Schuldner
III wie Pfänder (I)
IV wie Pfänder (II)
Pfandherrschaft
, f.I Person oder Institution, die ein Dorf, eine Stadt oder ein bestimmtes Rechtsgebiet als Pfand (I) innehat und die damit verbundenen Rechte ausübt
II aus dem Besitz eines Pfandes (I) resultierendes Rechtsverhältnis
III verpfändetes Herrschaftsgebiet