Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandjahr
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Pfandshinderung
Pfandhof
Pfandhuldung
(pfändig)
Pfändigung
Pfandinhaber
Pfandinhaberin
Pfandinhabung
pfändisch
Pfandjagen
Pfandjahr
, n.
in Jahren bestimmte Dauer einer Verpfändung
- wann nach ausgangk der pfandesjahr die furstenthumber ... gelöset wurden1561 BrandenbSchSt. I 389
- daß e. kays. m. ... mich ... entweder erblich oder uf gewiße weittere pfandtjhare ... bey peruglichem genieß obberurter beider herrschafften bleiben lassen wurden1604 ActaBrandenb. I 98
- um die mitbekraͤftigung waͤhrender pfand-jahre ansuchen1750 HambGSamml. IX 357Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)