Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandkammer
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Pfandhuldung
(pfändig)
Pfändigung
Pfandinhaber
Pfandinhaberin
Pfandinhabung
pfändisch
Pfandjagen
Pfandjahr
Pfandsjunker
Pfandkammer
, f.
zur Aufbewahrung von Fahrnispfändern bestimmter Raum im Rathaus
vgl.
Pfandhof,
Pfandkiste
- in der pfantkamer uf dem rathuse1555 PommVis. II 296
- daß sie [gerichts-diener] ... die abgepfaͤndete sachen entweder, wenn der schuldner zwey behaͤltnisse in seiner wohnung hat, in dem einen versiegeln, oder in die pfand-cammer auf dem rathhause bringen lassen1770 NCCPruss. IV 6767Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin