Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandkammer

Pfandkammer

, f.

zur Aufbewahrung von Fahrnispfändern bestimmter Raum im Rathaus
  • in der pfantkamer uf dem rathuse
    1555 PommVis. II 296
  • daß sie [gerichts-diener] ... die abgepfaͤndete sachen entweder, wenn der schuldner zwey behaͤltnisse in seiner wohnung hat, in dem einen versiegeln, oder in die pfand-cammer auf dem rathhause bringen lassen
    1770 NCCPruss. IV 6767