Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandprotokoll
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Pfandpferch
Pfandprotokoll
, n.
Niederschrift von Verpfändungen
- solches schuld- und pfand-protocoll ... soll dem p.t. stadt-secretario uͤbergeben ... werden, daß er in selbigem die verpfaͤndung specifice an datum und tag getreulich zu annotiren ... gehalten [sei]1698 CCHolsat. I 120Faksimile - in Google Books
- wann wir ... gedachte schuld- und pfand-protocolla uͤberall einfuͤhren, auch auf einem, so weit moͤglich, uniformen fuß halten ... fuͤr gut befunden1734 StaatsbMag. II 79Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- [Buchtitel:] patriotische gedanken von der nothwendigkeit eines uͤber die adlichen guͤter in den fuͤrstenthuͤmern Schleswig und Holstein anzuordnenden und aufzurichtenden schuld- und pfandprotocolls, zur pruͤfung aufgestellt von Marcus Ehrenhold1735 StaatsbMag. I 718 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- da in beregtem schuld- und pfand-protocoll alle verbindlichkeiten, verschreibungen, contracte, obligationes, theilungs-recesse ... ad effectum praeferentiae ... protocolliret werden koͤnnen1768 StaatsbMag. II 93Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- das hypotheckenbuch faßt in sich das pfand-protocoll, und den inhalt der obligation1773 CCNass. VI 226
- daß sie [vormuͤnder] sich bei der anleihe ... nach einem auszuge aus dem pfandprotocolle ... zu erkundigen ... haben1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 135Faksimile - in Google Books
- die moͤglichst zu beschleunigende einfuͤhrung der schuld- und pfandprotocolle an den oertern in unsern herzogthuͤmern, wo solche bisher noch nicht vorhanden gewesen1813 SystSammlSchleswH. II 1 S. 404Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK