Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandprotokoll

Pfandprotokoll

, n.

Niederschrift von Verpfändungen
  • solches schuld- und pfand-protocoll ... soll dem p.t. stadt-secretario uͤbergeben ... werden, daß er in selbigem die verpfaͤndung specifice an datum und tag getreulich zu annotiren ... gehalten [sei]
    1698 CCHolsat. I 120
  • wann wir ... gedachte schuld- und pfand-protocolla uͤberall einfuͤhren, auch auf einem, so weit moͤglich, uniformen fuß halten ... fuͤr gut befunden
    1734 StaatsbMag. II 79
  • [Buchtitel:] patriotische gedanken von der nothwendigkeit eines uͤber die adlichen guͤter in den fuͤrstenthuͤmern Schleswig und Holstein anzuordnenden und aufzurichtenden schuld- und pfandprotocolls, zur pruͤfung aufgestellt von Marcus Ehrenhold
    1735 StaatsbMag. I 718 Anm.
  • da in beregtem schuld- und pfand-protocoll alle verbindlichkeiten, verschreibungen, contracte, obligationes, theilungs-recesse ... ad effectum praeferentiae ... protocolliret werden koͤnnen
    1768 StaatsbMag. II 93
  • das hypotheckenbuch faßt in sich das pfand-protocoll, und den inhalt der obligation
    1773 CCNass. VI 226
  • daß sie [vormuͤnder] sich bei der anleihe ... nach einem auszuge aus dem pfandprotocolle ... zu erkundigen ... haben
    1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 135
  • die moͤglichst zu beschleunigende einfuͤhrung der schuld- und pfandprotocolle an den oertern in unsern herzogthuͤmern, wo solche bisher noch nicht vorhanden gewesen
    1813 SystSammlSchleswH. II 1 S. 404
unter Ausschluss der Schreibform(en):