Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandschaftgerechtigkeit

Pfandschaftgerechtigkeit

, f.

wie Pfandgerechtigkeit 
  • in alweeg mag glaubiger sein habende phandschaftgerechtigkeit ... einem ... andern der in contentiern will uberlaßen
    1599 NÖLREntw. II 10 § 29
  • wie ... derjenige glaubiger, der ein eltere rechtliche phandschaftsgerechtigkhait ... hat, seiner ... schulden vor demjenigen, der ... ein ... jüngers verschribnes phandrecht als expressam hypothecam conventionalem posteriorem hat, vergnüegt werden solle
    1599 NÖLREntw. IV 18 § 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):