Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandschaftsdorf

Pfandschaftsdorf

, n.

Dorf als Pfandgut
vgl. Pfanddorf
  • W. prätendiret auf denen ihm verschriebenen 3 pfandschaftsdörfern, weswegen man mit ihm gehandelt und nur zween behalten, das dritte aber abtreten soll, daß er bei denen die jagden haben möge
    1663 ProtBrandenbGehR. VI 890