Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandschillingsgut
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Pfandschilling
Pfandschillingbrief
Pfandschillinger
Pfandschillingsforderung
Pfandschillingsgut
, n.
als Pfandschilling (II) vergebenes Gut
- also soll es auch mit den pfandschillingsgüetern gehalten werden1599 NÖLREntw. I 35 § 5
- wann zwischen partheyen sich streitigkeiten erregen wegen lands-fuͤrstlicher pfandschillings-guͤter oder darzu gehoͤrigen unterthanen, in dem der pfandschaffter und kaufer auf wiederkauff untereinander streitigkeiten haben1688 Beckmann,Idea 164Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mithin die reluitio von alten pfand-schillings-guͤtern, nach dem alten werth, gar unbillig heraus kommet1729 Ludewig,Anzeigen I 39Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)