Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandserbin
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pfänden
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Pfandserbin
, f.
Erbin eines Pfandlehens
vgl.
Pfandsfrau
- bey dem hald der Steynaw und Rauden mit allen ihren zugehörungen und genüssen, die meine mutter fraw S. ... in phandsweise und nicht erblic inngehabt und gehalten hat und mich dieselben halde als pfandeserbin nach ihrem abgang angestorben und geerbt seyn1494 SchlesLehnsUrk. I 280Faksimile - in Google Books