Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandserbin

Pfandserbin

, f.

Erbin eines Pfandlehens 
vgl. Pfandsfrau
  • bey dem hald der Steynaw und Rauden mit allen ihren zugehörungen und genüssen, die meine mutter fraw S. ... in phandsweise und nicht erblic inngehabt und gehalten hat und mich dieselben halde als pfandeserbin nach ihrem abgang angestorben und geerbt seyn
    1494 SchlesLehnsUrk. I 280