Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandsfrau

Pfandsfrau

, f.

Inhaberin eines Pfandlehens 
  • so bitte ich ew.k.m. ... ernstlic zu schreiben, gebietende dass sie mich off meyne gerechtigkeit vor ihre phandes fraw erkennen und darauf hulden
    1494 SchlesLehnsUrk. I 281