Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandsjunker
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Pfandhof
Pfandhuldung
(pfändig)
Pfändigung
Pfandinhaber
Pfandinhaberin
Pfandinhabung
pfändisch
Pfandjagen
Pfandjahr
Pfandsjunker
, m.
Inhaber eines Pfandschlosses
vgl.
Junker (V)
- dass alle zuschlaͤge so innerhalb zweier jare von i.f.g. derselben ambte den pfandts-junckern, den hern des capittels, der ritterschaft, den steden ... verguͤnstigt worden ... eingezogen ... werden sollen1559 Culemann,MindenLV. 57Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster