Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandstadt

Pfandstadt

, f.

Stadt, die als Pfand (I) vergeben wird
vgl. Pfanddorf
  • bis solche einhaͤndigung beschaͤhe, solten, als unterpfand, Wasserburg, Traunstein, Walda, Drosburg ... in b. Philpsen handen verbleiben ... dieser friedensvergleich, wurde zwar beyderseits bewilligt, aber die vollziehung ... verschoben: indem ... b. Philippus die pfandstaͤdte nit abtretten [wollte]
    1668 Fugger,Ehrensp. 1157