Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandsübergabe
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Pfandsübergabe
, f.
Herausgabe einer Sache als Pfand (I)
- so wäre ... der ... zur pfandes-uibergabe, verkauf und alienation gemüßigte herr nicht weiter zu hindern1668 Reuß/Schulze,Hausg. II 299