Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandsübergabe

Pfandsübergabe

, f.

Herausgabe einer Sache als Pfand (I) 
  • so wäre ... der ... zur pfandes-uibergabe, verkauf und alienation gemüßigte herr nicht weiter zu hindern
    1668 Reuß/Schulze,Hausg. II 299