Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandsumme

Pfandsumme

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
durch Pfand gesicherter Darlehensbetrag
  • mit verzeihung der darauf hafftenden pfand summa 
    1634 ZSchles. 3 (1860/61) 362
  • [Ermahnung,] daß sie [lehnleute] die pfandsumme, da einige verpfandung geschehen, bey verlust der verpfandeten lehen wieder abführen, und dieselbe von solcher last befreyen sollen
    1658 SammlVerordnHannov. I 571