Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandvergünstigung

Pfandvergünstigung

, f.

nach Ablauf bestimmter Fristen erleichterte Pfändung
  • wann fuͤhrohin einer [nach Ablauf bestimmter Fristen, die dem Schuldner gesetzt wurden] ... sich bey herrn burgermeister angezeigt, und um pfandverguͤnstigung gesucht, daß ihme dan pfandt auszutragen vergoͤnnet werden ... solle
    1650 NördlingenStat. 220