Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandversetzung
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Pfandverkäufer
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Pfandversagung
Pfandversatz
Pfandverschreibung
Pfandverschreibungsrezeß
Pfandversetzung
, f.
Verpfändung
bdv.:
Pfandsetzung (I)
- [Auseinandersetzung] vmb geltschult vmb gesuch vnd vmb pfantverseczung1430 ZSchles. 9 (1868) 387
- es geschicht auch solche pfandtversezung auf zwayerlei weis ..., als daß nemblich einem glaubiger ein gewisses stuckh oder gueth sonderbar und in specie ... verschriben würdt; dergestalt dann der schuldner solches einmal verpfendte gueth ohne des glaubigers wüssen und willen kheinen andern weiters versezen, verkhauffen noch in andere weg verwenden khann, sonsten mag der glaubiger solches sein pfandt von dem besizer wider abfordern1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 22 § 5
- dahingegen aber beyden [waaren- als geldmaͤkler] sich mit pfandversetzungen abzugeben, nachdruͤcklich verboten seyn soll1780 BrschwWolfenbPromt. V 186