Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandversicherung
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Pfandverkauf
Pfandverkaufamt
Pfandverkaufen
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Pfandverrufen
Pfandversagung
Pfandversatz
Pfandverschreibung
Pfandverschreibungsrezeß
Pfandversetzung
Pfandversicherung
, f.
I
Einräumung eines Pfandes
- [Ausleihung eines Kapitals] auf genungsame pfandesversicherung mit gnädigsten consens und einwilligung1646 ProtBrandenbGehR. III 415Faksimile - in Google Books
II
amtliche Bestätigung einer Verpfändung
- sondern wie die ersten für ihre k.m. zu dero allhiesigen landescantzlley von allen kaufen, pfandes-versicherungen, lehen und belehnungsbrieffen, testamenten ... nach gewissem aussatz abgegolten ... werden1676 CDSiles. 27 S. 329