Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfandvogt

Pfandvogt

, m.

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Inhaber einer als Pfand vergebenen Vogtei?
  • [bei einem Jahrgeding nimmt teil:] eyn voygt daselbs zur tzyt myt namen jonckern Bernharden herrn zu Burscheyt daselbs auch personlich alß eyn pantvoygt 
    1482 LuxembW.(Majerus) III 596