Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfannenzettel

Pfannenzettel

, n.

Anrechtschein, den öffentlichen Braukessel zu einem bestimmten Termin zu nutzen
  • soll sich keiner unterstehen, die pfannen einzuzihen, er habe dan zufoderst das pfannenzettul mit erlegunge bares geldes abgelöset
    17. Jh. Stadthagen 111