Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfannhausamtswaldmeister

Pfannhausamtswaldmeister

, m.

Aufseher über die Waldungen, die für das Pfannhaus (I) bewirtschaftet werden
  • sowol alte als neue maißen sind in bann zu legen durch unsere pfannhausamts- und andere waldmeister 
    1685 SchlernSchr. 88 S. 236