Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrbehausung

Pfarrbehausung

, f.

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Wohnstätte eines Pfarrers (I) 
  • es sollen auch alle pfarrer daran sein, darmit in der pfarrbehausung durch si selbst ... nichts muetwillig verderbt oder verbrochen, woferr es aber geschicht, soll solchs von ihnen selbst uf iren kosten wider zuegericht werden
    1576 Bayern/Sehling,EvKO. XIII 217
  • wollen wir der verstorbenen pastorn und kirchendiener witwen und kindern ein halb jahr nach ihres ehewirts und vatern absterben in der pfarr, predigts oder diaconat behausung den sitz ... lassen
    1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 385
  • die pfarrbehausung sein die thombherrn von Speyer durchausz mit newen baw und verbesserung zu halten schuldig
    1599 Wasserschleben,RQ. 286
  • [sollen der kirchendiener] wittib und kinder ... eine viertel-jahrs-besoldung nebst dem siz in der pfarr- oder diaconat-behausung, von zeit des absterbens geniessen
    1739 Hartmann,WürtGes. III 315
unter Ausschluss der Schreibform(en):