Pfarrdienst, m.
Pfarrdienst, m.
I
Amt, Tätigkeit eines Pfarrers (I) in einer Pfarrei (I)
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dieweil die stieftpersonen nicht alle zu gemeynem pfardienst predigen und anderm tuglich, ... sollen doch dieselbigen nit müssig gen, sonder mit dem geistlichen und teglichen gotzdienst beladen sein1546 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 90 Faksimile
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einem jeden pfarherrn, der mit vorgehender examination zum pfardienst aufgenommen und bestetigt wird1572 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 397 Faksimile
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pastorat oder pfarr-dienst1739 MagdebKO. 118 Faksimile
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pfarr-dienst ... ist entweder so viel, als das so genannte priester-amt selbst, oder die mit demselben verbundenen verrichtungen1741 Zedler 27 Sp. 1286 Faksimile
II
wie Pfarrstelle (I)
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C.H., welchen ich auf diesen pfardienst ... berufen1541 PommVis. II 110
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was zu dem pfarr- und kaplaneidinst ... desgleichen zum schul- oder opperdinst vor gutter gehörig1588 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 881 Faksimile
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von bestellung der ministerien vnd pfarrdienste1610 HessSamml. I 503 Faksimile
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ein pfarr- und kirchendienst1657 HessSamml. II 451 Faksimile
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damit, was einmal zum pfarr- und gottesdienst geordnet, auch darbei bleiben und nicht etwan von dem collatore ... darvon entzogen [werde]1666 Sachsen-Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 590
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daß die pfarr-dienste nicht um geld, geschencke, noch einiges andern nutzes und vortheils willen ..., sondern ... gratis verliehen ... werden solten1675 BrschwLO. I 798 Faksimile
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daß bey vergebung der pfarr-dienste im lande auf versorgung der feld-prediger zu achten1716 CCMarch. VI 2 Sp. 164 Faksimile
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indeme aber diese beitraͤge derer geistlichen von ihren besoldungen nicht hinlaͤnglich gewesen, einen fundum, woraus die jeweils vorhandene pfarrers-wittwen nur einen maͤßigen unterhalt jaͤhrlich beziehen koͤnnten, zu errichten ... [wird] verordnet, daß bei jeder vacatur eines pfarr- oder andern ... geistlichen diensts ... ein ganzes quartal solcher vacant-werdenden besoldung in diesen pfarr-wittwen-fiscum fallen ... solle1746 SammlBadDurlach II 190 Faksimile
III
wie Pfarrmesse
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daß ein zeithlicher herr pastor den vierten sontagh allein den pfahrdienst ... zu thun schuldigh in der pfahrkirchen zu A.1711 LuxembW.(Majerus) I 40
IV
vom Grundbesitz zu leistende Abgabe an die Pfarre (I)
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nicht ablösbare lasten ... die staats-, gemeinde- und sozietätslasten, wohin auch die aus gemeinde- und sozietäts-verhältnissen entspringenden kirchen-, pfarr- und schuldienste und lasten ... gehören1831 Hannover/Conze,QBauernbefr. 178