Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrdienst

Pfarrdienst

, m.

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I Amt, Tätigkeit eines Pfarrers (I) in einer Pfarrei (I) 
  • dieweil die stieftpersonen nicht alle zu gemeynem pfardienst predigen und anderm tuglich, ... sollen doch dieselbigen nit müssig gen, sonder mit dem geistlichen und teglichen gotzdienst beladen sein
    1546 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 90
  • einem jeden pfarherrn, der mit vorgehender examination zum pfardienst aufgenommen und bestetigt wird
    1572 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 397
  • pastorat oder pfarr-dienst 
    1739 MagdebKO. 118
  • pfarr-dienst ... ist entweder so viel, als das so genannte priester-amt selbst, oder die mit demselben verbundenen verrichtungen
    1741 Zedler 27 Sp. 1286
II wie Pfarrstelle (I) 
  • C.H., welchen ich auf diesen pfardienst ... berufen
    1541 PommVis. II 110
  • was zu dem pfarr- und kaplaneidinst ... desgleichen zum schul- oder opperdinst vor gutter gehörig
    1588 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 881
  • von bestellung der ministerien vnd pfarrdienste 
    1610 HessSamml. I 503
  • ein pfarr- und kirchendienst 
    1657 HessSamml. II 451
  • damit, was einmal zum pfarr- und gottesdienst geordnet, auch darbei bleiben und nicht etwan von dem collatore ... darvon entzogen [werde]
    1666 Sachsen-Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 590
  • daß die pfarr-dienste nicht um geld, geschencke, noch einiges andern nutzes und vortheils willen ..., sondern ... gratis verliehen ... werden solten
    1675 BrschwLO. I 798
  • daß bey vergebung der pfarr-dienste im lande auf versorgung der feld-prediger zu achten
    1716 CCMarch. VI 2 Sp. 164
  • indeme aber diese beitraͤge derer geistlichen von ihren besoldungen nicht hinlaͤnglich gewesen, einen fundum, woraus die jeweils vorhandene pfarrers-wittwen nur einen maͤßigen unterhalt jaͤhrlich beziehen koͤnnten, zu errichten ... [wird] verordnet, daß bei jeder vacatur eines pfarr- oder andern ... geistlichen diensts ... ein ganzes quartal solcher vacant-werdenden besoldung in diesen pfarr-wittwen-fiscum fallen ... solle
    1746 SammlBadDurlach II 190
III wie Pfarrmesse 
  • daß ein zeithlicher herr pastor den vierten sontagh allein den pfahrdienst ... zu thun schuldigh in der pfahrkirchen zu A.
    1711 LuxembW.(Majerus) I 40
IV vom Grundbesitz zu leistende Abgabe an die Pfarre (I) 
  • nicht ablösbare lasten ... die staats-, gemeinde- und sozietätslasten, wohin auch die aus gemeinde- und sozietäts-verhältnissen entspringenden kirchen-, pfarr- und schuldienste und lasten ... gehören
    1831 Hannover/Conze,QBauernbefr. 178
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