Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarreingehörige

Pfarreingehörige

, m.

wie Pfarrangehörige 
  • daß ... daß pfarrhaus zue T. von dero hochstifft mit zu thuung selbiger pfarreingehörigen frohn führen undt handt arbeiden widerumb uffgerichtet werden könne
    1682 Würzburg/ArchKathKR. 95 (1915) 437
unter Ausschluss der Schreibform(en):