Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarreinkommen

Pfarreinkommen

, n.

Einkünfte einer Pfarrpfründe 
  • besserung ihres pfarreinkommens 
    1528 ZBayrKG. 35 (1966) 26
  • [Übschr.:] pfhar einkommen. 4 huffe landes ... eine wise und ein klein elenrich
    1562 GQProvSachs.2 XI 156
  • [kirchen- oder almosenpfleger,] so pfarr- und heiligeneinkomen versehen und verrechnen
    1576 Bayern/Sehling,EvKO. XIII 215
  • daß ... vergleiche, zwischen der wittwe und kindern des verstorbenen predigers, mit denen anziehenden predigern wegen des pfarr-einkommens, mit zuziehung eines justitiarii ... errichtet werden sollen
    1769 NCCPruss. IV 6188
  • pfarreinkommen. dieses nimmt nicht vom tage der confirmation, sondern von den wirklich erfolgten antritte des pfarramts an seinen anfang
    1803 Philipp,WBSächsKR. 410
unter Ausschluss der Schreibform(en):