Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarreinnahme

Pfarreinnahme

, f.

wie Pfarreinkommen 
  • so will ich [Pfarrer] ihm [Prediger] alles, das [ich] jetzunder von der pfarr-einnahme habe, zugleich mit ihme teilen
    1525 ZThür.2 31 (1935) 349
  • welches [wittwengehalt] ... in einer abgabe des zehnten theiles der fixen pfarreinnahme und des zwanzigsten theiles der accidentellen hebungen besteht
    1779 AllgKirchZtg. 9 (1830) 741