Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarressen

Pfarressen

, n.

Einstandsmahl, das ein neuer Amtsträger einer Pfarre (I) den übrigen schuldet
  • wannehr derselbige [nuntz oder köster] erkosen, ist er den pastoren, den sieben zehenner mit sampt den zehenherren schuldig ein pfarressen 
    1588 LuxembW. 212