Pfarrgefälle, n.
Pfarrgefälle, n.
Einnahme des Pfarrers (I), insb. als Abgabe der Pfarrangehörigen
-
das der ersam her M.E. pfarrer soll haben ... jeglich der pfarrgefäll nuzung unnd inkomen, es si an zehenden, novalien oder anderen inträgen, das der pfarr immer zu nuz dienen ... mag1518 BlWürtKG. 18 (1914) 158
-
verzaichnuss falckensteiner pfarrgefell1526 AnnNassau 38 (1908) 5
-
[die Gemeindemitglieder sollen dem Pfarrer] mit reichung gemelter pfarr gefellen gehorsam ... sein1561 BlPfälzKG. 26 (1959) 80
-
so soll er [Pfarrer] auch nichts von dem pfarrhauß, pfarrgütern und pfarrgefällen in abgang kommen [lassen], daßelbe verkaufen, versetzen, verpfänden, ablößen oder andern ohne ... bewilligung der kirchenjuraten1564 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 426 Faksimile
-
daß der witfrauen und kinder ... die pfarrgefell oder competenz pro rato oder die gebür eines viertl jars, von des pfarrers seligen tod an ze rechnen, ... gelassen werden1576 Bayern/Sehling,EvKO. XIII 218 Faksimile
-
ein pfarrer alhie hat zu seiner competenz dasz gewonlich pfarrguet, an vorgemeltem kleinen zehenten seinen dritentheil neben andern pfarrgefällen1599 Pfalz/Wasserschleben,RQ. 286 Faksimile
-
sol der superintendens ... den vorstehern und gemeinen befehlen, dieselbige schuldige pfarrgefaͤlle dem prediger treulich zu reichen1657 HessSamml. II 454 Faksimile
-
in verleihung der pfarrgefaͤllen1784 Hartmann,WürtGes. III 371