Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrgeld

Pfarrgeld

, n.

Abgabe der Pfarrangehörigen an das Pfarramt (II) 
  • aus obgemelten wacken soll das pfargelt eingenommen ... und davon dem pfarher zur besoldung geben werden
    1561 Kurland/Sehling,EvKO. V 118
  • ueber die besorgung von pfarr- schul- spithal- und siechen-gelder etc. ist eine große klag, daß in einigen gemeinden ein ziemlicher theil solcher gelder vielmal nur nach eigensinn weniger köpfen verschwendet worden
    1795 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 359