Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrgenosse
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, m.
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auch Pfarren-, Pfarrs-
wie Pfarrkind
wie Pfarrkind
bdv.:
Kirchgenosse
- bedunckt den pfarer soliche klag unbillich, dann er seine pfarrgenossen mit kainerlay weyß anderst halt dan wie von alter herkomen sye1525 ZSchwabNeuburg 6 (1879) 335
- hiemit söllenn ouch vylgemelt pfarrgnossenn im A. des gedachtenn molchenn oder käss unnd lamer zechenndenns ... genntzlich ... unverpflicht heissenn sin1536 Bärtschi,Adelboden 343
- [der Mesner soll] die gefaͤlle von allen pfarren-genossen einnehmen1650 Faber,Staatskanzlei V 23
- dz der gottesdienst in der pfarrkirchen ohngestöret verbleibe, und die pfarrs-genossene zu W. der predig sich entziehen zu können keinen anlaß gewinnen1735 GasterLsch. 467Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wir erinnern ... alle seelsorger, dass sie ihre pfarrgenossene von lesung oder verrichtung verdächtiger schriften u. andachten ... abermahnen1754 SchweizArchVk. 17 (1913) 187
- ein zeitlicher seelsorger zu W. hat von jeher von dem ihm anvertraueten kirchspiel das noͤthige brand-holz empfangen: solche schuldigkeit der pfarr-genossen wird im vertrag bestimmet1770 Arnstein(Lahn)Ereignisse 65
- gemeindslasten, die einem jeden pfarrgenossen ohne unterschied obliegen1803 Bewer,Rechtsfälle VI 180
- ueber die ausschließung der pfarrgenossen vom gottesdienst, und von den sakramenten durch die pfarrer ist von den general-kommissariaten gutachtlicher bericht an das ministerium des innern zu erstatten1814 RepStaatsVerwBaiern III 246Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ernennung des lehrers gebührt den im bezirk der schulgemeinen wohnenden pfarrgenossen, mit zuziehung des presbyterii und der schulkommission1819 Göbell,RhWKO. II 208
- fuͤhren die zehentverhaͤltnisse der ortsgeistlichen so viele reibungen zwischen diesen und ihren pfarrgenossen herbei1832 Moser,LastWürt. 286Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte