Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrinventar

Pfarrinventar

, n.


I zum Pfarrgut (I) gehörendes Zubehör
  • die kirche alda ist für voll wegen des pfarr-inventarii von des verstorbenen pfarrers A.K. verlaßenschaft vergnüget
    1640 CöllnKons. 432
  • das pfarrinventarium [bestehet] aber in allen denjenigen stuͤcken, welche einem jedesmahligen pfarrer zum gebrauch und nutzung uͤberlassen [wurden]
    1803 Philipp,WBSächsKR. 303
II Verzeichnis des Pfarrinventars (I) 
  • daß die pfarr-registratur nebst dem uͤbrigen pfarr-inventario, gehoͤrig ausgehaͤndiget worden
    1738 BrschwLO. I 855
  • denen kirchen- und pfarr-inventarien ist in lüneburgischer kirchenordnung ... beweiskraft ausdruͤcklich beygelegt
    1804 Schlegel,HannovKR. IV 427
  • waͤhrend der vacanz liegt es nach der gnadenzeit-verordnung ... den pfarrwitwen und descendenten ob, die pfarr-registratur nebst dem pfarr-inventario sorgfaͤltig zu verwahren
    1806 Schlegel,HannovKR. V 235
unter Ausschluss der Schreibform(en):