Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrkirchendiener

Pfarrkirchendiener

, m.

Kirchendiener (II) an einer Pfarrkirche (I) 
  • ordenung des ausgebens der kirchenveter der pfarn ... auf die pfarnkirchendiener und schulen
    1528 SchlesKirchSchulO. 22
  • einem jeden neu aufziehenden diener, welcher im gesetze enthalten ist, muß eine gewisse anzahl fuhren entweder in natur oder an gelde geleistet werden, und zwar ... einem pfarrkirchendiener oder pfarrschullehrer 2 wagen oder 20 fl.
    1788 Thomas,FuldPrR. I 330