Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrkirchendiener
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(Pfarrkirchenamt)
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Pfarrkirchendiener
, m.
Kirchendiener (II) an einer Pfarrkirche (I)
- ordenung des ausgebens der kirchenveter der pfarn ... auf die pfarnkirchendiener und schulen1528 SchlesKirchSchulO. 22
- einem jeden neu aufziehenden diener, welcher im gesetze enthalten ist, muß eine gewisse anzahl fuhren entweder in natur oder an gelde geleistet werden, und zwar ... einem pfarrkirchendiener oder pfarrschullehrer 2 wagen oder 20 fl.1788 Thomas,FuldPrR. I 330Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte