Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrkirchschworene

Pfarrkirchschworene

, m.

aus den Pfarrkindern gewähltes oder bestimmtes Gemeindemitglied zur Verwaltung der Kirchenfabrik der Pfarrkirche (I) 
  • von wegen der erbaren ... bürgermeister, rath, pfarkirchschworn und gemeind der fürstlichen statt H.
    1532 ZHambG. 41 (1951) 210