Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrland
Artikel davor:
Pfarrkirche
Pfarrkircher
Pfarrkirchhof
Pfarrkirchpropst
Pfarrkirchregister
Pfarrkirchschworene
Pfarrkirchenstiftung
Pfarrkollaturbuch
Pfarrkollaturenrecht
Pfarrkompetenz
Pfarrland
, n.
zum Pfarrgut (I) gehöriges Land, das, frei von bäuerlichen Lasten und Abgaben, dem Unterhalt eines Pfarrers (I) dient; dieser darf es verpachten, nicht aber verpfänden oder verkaufen
- hette aber der vorige pfarr herr neben dem pfarrlande auch eigenthümbliche landerei gehabt, und das geströde davon auf dem pfarrhofe zu mist gemachet, so soll pro rata der mist zwischen denen erben und den successoren auf der pfarr getheilet ... werden1586 Thüringen/Sehling,EvKO. I 2 S. 211Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- in ansehung der immunitæt der kirchen-aecker und haͤuser ist, so viel die aecker betrift, zwischen dem kirchen- und pfarr-land, und kirchen-meyer- auch pfarr-meyer-lande ein unterschied zu machen1775 BrschwWolfenbPromt. II 380Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- das pfarrland, welches der prediger entweder selbst beackern, oder austhun, oder einem bauern uͤberlassen kann, der es als meyer unter sich hat und ihm jaͤhrlich einen gewissen zins giebt1780 Gabcke,DorfBauernR. 33Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß das pfarrland, welches vor bevorstehender versetzung von dem prediger ... zu bestellen waͤre, nicht nur mit guter duͤngung versehen, sondern auch mit gutem saamen besaͤet werde1802 Schlegel,HannovKR. II 419
- der prediger, der nur auf eine zeitlang nutznießer des pfarrlandes ist1815 Foerster,PreußLaKi. I 385