Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrmatte

Pfarrmatte

, f.

zum Pfarrgut (I) gehörige Wiese
  • was ein pfarrherr zur B. vor besoldung genießt ... von der pfarrmatt, so mehr als 2 tawen groß, den genuß 10 fl.
    1698 FreibDiözArch.2 2 (1901) 277
unter Ausschluss der Schreibform(en):