Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrschreiber

Pfarrschreiber

, m.

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Schreiber bei der Vermögensverwaltung einer Pfarre (I), Rechnungsführer bei einer Pfarrkirchenpflege
  • die sechsten letzgen in der vigil und in der metin gepürt dem pfarrschreiber zulesen; nachdem er allwegen sein presentz davon hat
    16. Jh. NördlingenStR. 514
  • ich ends-unterschriebener kayserl. geschworner notarius ... auch gerichts und pfarr-schreiber 
    1699 Faber,Staatskanzlei V 17
  • die einkünfte dieses [Armen]hauses verwaltet der jeweilige pfarrschreiber 
    1791 Steinhilber,GshwHeilbronn 314