Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrstelle

Pfarrstelle

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Amtstelle eines Pfarrers (I) 
  • das die entledigte pfarstellen mit tuͤchtigen gelarten leuten ... versehen sein
    1652 CCMarch. VI 1 Sp. 402
  • diejenigen pfarr-stellen ..., woselbsten wir ... das jus patronatus haben
    1660 CCMarch. I 1 Sp. 369
  • theilnehmung an einem der gemeine bey besetzung der pfarrstelle zukommenden wahlrechte
    1794 PreußALR. II 11 § 297
  • daß eine classifikation der pfarrstellen vorgenommen werde ... zur ersten classe [gehören] die gemeinen in den größern städten
    1819 Göbell,RhWKO. II 183
II Hofstätte eines Pfarrers (I) 
  • der wüsten pfarr-stellen aber in F. mag der pfarrer seiner guten gelegenheit nach sich sonst gebrauchen
    1647 CöllnKons. 276
  • M.J.v.S. und J.v.R. wollen noch in diesem jahre einen eignen pfarrer dahin vociren und die pfarr-stelle bebauen
    1674 CöllnKons. 319
unter Ausschluss der Schreibform(en):