Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrsynode

Pfarrsynode

, f., Pfarrsynodus, m.

Versammlung der Synodalen (meist der Pfarrer und eine Anzahl von Rats- oder Bürgerschaftsmitgliedern) zur Beratschlagung über Fragen des Gottesdienstes, Unterrichts und der Disziplin
  • ist solenniter der pfarr synodus nach geschehener treymahl repetirter verkündigung ... gehalten worden
    17. Jh. ArchKathKR. 72 (1894) 59
  • woferne ein geistlicher ohne legitime entschuldigung bei dem pfarr-synodo nicht erscheinet, solle er in eine geldstrafe ... verfallen seyn
    1774 SammlBadDurlach II 194
  • wir empfehlen der generalsynode ... schulkonvente, welche sodann mit den special- und pfarrsynoden in einer periode von 3 jahren abwechseln koͤnnten
    1821 SammlBadStBl. I 364