Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrvergleich

Pfarrvergleich

, m.


I schriftliche Übereinkunft zwischen der Kirche und einer politischen Gemeinde in Bezug auf Pfarrgüter (I) 
  • was es mit den pfarr-guͤtern der pfarre zu G. vor eine bewandnuͤs habe, aus fuͤrstlichen verordnungen, pfarrvergleichen mit der buͤrgerschafft, cantzeley und consistorial abscheid, so sich alle in originali in den pfarregistern befinden, außgezogen
    1698 Lennep,CProb. 510
II schriftliche Übereinkunft zwischen einem scheidenden Pfarrer (I) bzw. seinen Erben und einem Amtsnachfolger in Bezug auf die Aufteilung des Pfarreinkommens im Gnadenjahr
  • pfarrvergleich. dieser wird gewoͤhnlicherweise von den erben des verstorbenen pfarrers mit dem neuen pfarrer wegen der einkuͤnfte des gnadenh. jahrs ... gemacht
    1803 Philipp,WBSächsKR. 415
  • pfarrvergleiche sind diejenigen transacte, welche von dem superintendent, zwischen einem geistlichen, der sein amt nicht mehr verwalten kann, und seinem substituten, oder auch zwischen den erben des abgehenden pfarrers und dem neu antretenden, ... verabfaßt werden
    1803 RepRecht XI 308
unter Ausschluss der Schreibform(en):