Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrwidem

Pfarrwidem

, m. oder f., Pfarrwidmut, f., Pfarrwittum, n.

letzteres auch interpretierend entstellt: -witwentum; zur Abgrenzung von -widem und -wittum vgl. DWB. XIV 2 Sp. 830f., zu -widmut vgl. DWB. XIV 1, 2 Sp. 1436

I das zur Ausstattung einer Pfarrkirche (I) gehörende Pfarrgut (I), dann auch das Pfarrhaus bzw. der Pfarrhof 
  • [die Mitglieder des Teidings sollen sich ] an die obbemelten drei ort verfüegen und bei den pfarrern im pfarrwidem ... die einkher nemen
    um 1618 Tirol/ÖW. II 9
  • des [Ordnung der ehehaft dätung] hat ain dorfmaister selber, siben oder acht neben der obrigkait, in pfarrwidumb ain marent
    1648 Tirol/ÖW. V 44
  • den kirchen der jesuiten verbleibt ebenfalls ihr eigenthümliches vermögen, so wie die ihnen zugehörigen fundationen, pfarrwidemuthen und andere geistliche einkünfte
    1776 ArchKathKR. 68 (1892) 171
  • diejenigen, die es holzfuhren in den pfarr-widum für die geistlichkeit zu liefern betrifft, haben ihre schuldigkeit noch vor weihnachten immer zu entrichten
    1798 Tirol/ÖW. III 349
  • an aeckern, welche zur pfarrwiedmuth gehören
    1803? MittSchulg. 1 (1891) 152
  • die gruͤnde ... finden auch auf die pfarrwiedemuthen anwendung, da zu solchen das consistorium in dem naͤmlichen verhaͤltniß stand, als die cammer zu den domainen
    1810 Rabe,PreußG. X 313
  • [ein Pfarrer erhält ein Zeugnis] der besten bewirtschaftung seines pfarrwiddums 
    um 1827 OstbairGrenzm. 5 (1961) 184
II das für die Versorgung der Witwe eines protestantischen Pfarrers (I) vorgesehene Gut
  • zur zeit der vacanz fließen die einkuͤnfte ... der pfarrguͤter, und der mit aͤhnlichen rechten errichteten pfarrwitthuͤmer der kirche zu
    1804 Schlegel,HannovKR. IV 15
  • die regulirung der pfarrwittwenthuͤmer ... steht ... dem consistorio vermoͤge der ihm obliegenden vorsorge fuͤr den unterhalt der kirchendiener ... zu
    1806 Schlegel,HannovKR. V 473
  • der ehefrau eines abgesetzten predigers koͤmmt bey dessen absterben das pfarr-wittenthum nicht zu
    1806 Schlegel,HannovKR. V 496
  • in ansehung der pfarr-wittwenthuͤmer und der dazu gehoͤrigen haͤuser, gaͤrten, laͤndereyen und wiesen
    1806 Schlegel,HannovKR. V 501
unter Ausschluss der Schreibform(en):