Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrwidem
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Pfarrwidem
, m. oder f., Pfarrwidmut, f., Pfarrwittum, n.
letzteres auch interpretierend entstellt: -witwentum; zur Abgrenzung von -widem und -wittum vgl. DWB. XIV 2 Sp. 830f., zu -widmut vgl. DWB. XIV 1, 2 Sp. 1436
I
das zur Ausstattung einer Pfarrkirche (I) gehörende Pfarrgut (I), dann auch das Pfarrhaus bzw. der Pfarrhof
bdv.:
Kirchenwittum,
Pfarrwittumgut
- [die Mitglieder des Teidings sollen sich ] an die obbemelten drei ort verfüegen und bei den pfarrern im pfarrwidem ... die einkher nemenum 1618 Tirol/ÖW. II 9Faksimile (ca. 53 KB)
- des [Ordnung der ehehaft dätung] hat ain dorfmaister selber, siben oder acht neben der obrigkait, in pfarrwidumb ain marent1648 Tirol/ÖW. V 44Faksimile (ca. 49 KB)
- den kirchen der jesuiten verbleibt ebenfalls ihr eigenthümliches vermögen, so wie die ihnen zugehörigen fundationen, pfarrwidemuthen und andere geistliche einkünfte1776 ArchKathKR. 68 (1892) 171
- diejenigen, die es holzfuhren in den pfarr-widum für die geistlichkeit zu liefern betrifft, haben ihre schuldigkeit noch vor weihnachten immer zu entrichten1798 Tirol/ÖW. III 349Faksimile (ca. 49 KB)
- an aeckern, welche zur pfarrwiedmuth gehören1803? MittSchulg. 1 (1891) 152
- die gruͤnde ... finden auch auf die pfarrwiedemuthen anwendung, da zu solchen das consistorium in dem naͤmlichen verhaͤltniß stand, als die cammer zu den domainen1810 Rabe,PreußG. X 313Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [ein Pfarrer erhält ein Zeugnis] der besten bewirtschaftung seines pfarrwiddumsum 1827 OstbairGrenzm. 5 (1961) 184
II
das für die Versorgung der Witwe eines protestantischen Pfarrers (I) vorgesehene Gut
- zur zeit der vacanz fließen die einkuͤnfte ... der pfarrguͤter, und der mit aͤhnlichen rechten errichteten pfarrwitthuͤmer der kirche zu1804 Schlegel,HannovKR. IV 15
- die regulirung der pfarrwittwenthuͤmer ... steht ... dem consistorio vermoͤge der ihm obliegenden vorsorge fuͤr den unterhalt der kirchendiener ... zu1806 Schlegel,HannovKR. V 473
- der ehefrau eines abgesetzten predigers koͤmmt bey dessen absterben das pfarr-wittenthum nicht zu1806 Schlegel,HannovKR. V 496
- in ansehung der pfarr-wittwenthuͤmer und der dazu gehoͤrigen haͤuser, gaͤrten, laͤndereyen und wiesen1806 Schlegel,HannovKR. V 501