Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrwitwe
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, f.
wie Pfarrerwitwe
- der ... pfarrwitwen und anderer kirchen- und schuelldiener heuser und hoffe1598 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 898Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [daß wir das Privileg der Befreiung vom Wachdienst, der Gerichtsfolge etc.] auch auf die pfarr- und schuldieners witben, die an dem orte, da ihre ehewirthe gewesen und ihr leben in diensten beschlossen, im witben-stande verbleiben, extendiret ... wissen wollen1666 GothaLO. I 5 Tit. 1 § 9Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der pfarrwitbe sonsten alle andere gefaͤlle gebuͤhren1687 CCBrandenbCulmb. I 444Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn eine pfarr-wittwe guten vermoͤgens ist, und keine kinder oder noth-erben hinterlaͤsset, sollte selbige ... sich dahin antreiben lassen, daß sie in favorem armer pfarrers wittwen und waysen die disposition errichten, damit dasjenige, was sie aus dem wittwen-fisco empfangen, von ihrem hinterlassenen vermoͤgen etwa an einem capital dem fundo charitativo ... restituiret werden moͤchte1739 Hartmann,WürtGes. III 331
- die pfarr witwen welche jaͤhrlich 30 rthlr. revenuen haben, keine witwensteuer bekommen sollen1777 HessSamml. III 735Faksimile (ca. 415 KB)
- waͤhrend der vacanz liegt es nach der gnadenzeit-verordnung ... den pfarrwitwen und descendenten ob, die pfarr-registratur nebst dem pfarr-inventario sorgfaͤltig zu verwahren1806 Schlegel,HannovKR. V 235