Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrwitwe

Pfarrwitwe

, f.

wie Pfarrerwitwe 
  • der ... pfarrwitwen und anderer kirchen- und schuelldiener heuser und hoffe
    1598 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 898
  • [daß wir das Privileg der Befreiung vom Wachdienst, der Gerichtsfolge etc.] auch auf die pfarr- und schuldieners witben, die an dem orte, da ihre ehewirthe gewesen und ihr leben in diensten beschlossen, im witben-stande verbleiben, extendiret ... wissen wollen
    1666 GothaLO. I 5 Tit. 1 § 9
  • der pfarrwitbe sonsten alle andere gefaͤlle gebuͤhren
    1687 CCBrandenbCulmb. I 444
  • wenn eine pfarr-wittwe guten vermoͤgens ist, und keine kinder oder noth-erben hinterlaͤsset, sollte selbige ... sich dahin antreiben lassen, daß sie in favorem armer pfarrers wittwen und waysen die disposition errichten, damit dasjenige, was sie aus dem wittwen-fisco empfangen, von ihrem hinterlassenen vermoͤgen etwa an einem capital dem fundo charitativo ... restituiret werden moͤchte
    1739 Hartmann,WürtGes. III 331
  • die pfarr witwen welche jaͤhrlich 30 rthlr. revenuen haben, keine witwensteuer bekommen sollen
    1777 HessSamml. III 735
  • waͤhrend der vacanz liegt es nach der gnadenzeit-verordnung ... den pfarrwitwen und descendenten ob, die pfarr-registratur nebst dem pfarr-inventario sorgfaͤltig zu verwahren
    1806 Schlegel,HannovKR. V 235
unter Ausschluss der Schreibform(en):