Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrwitwenhaus
Artikel davor:
Pfarrverwandte
Pfarrverweser
Pfarrvikarius
Pfarrvolk
Pfarrweib
Pfarrweingart
Pfarrwidem
Pfarrwiese
Pfarrwittumgut
Pfarrwitwe
Pfarrwitwenhaus
, n.
das von einer Pfarrgemeinde als Versorgung der Pfarrwitwe zu erbauende und zu unterhaltende Wohnhaus, dessen Bewohner von bestimmten Abgaben befreit sind
vgl.
Pfarrwohnung
- dass ihr ... die gemeine zu erbauung eines pfarrwitwenhauses ... ermahnt1625 DZKirchR. 7 (1897) 360
- recognitions-gelder wegen hiesiges pfarr-wittwenhauß1691 NStaatsbMag. VIII 222Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die inquilini der pfarr-wittwen-haͤuser von besagten oneribus exemt seyn; jedoch soll ein jeder superintendens dahin sehen, daß solche pfarr-wittwen-haͤuser nicht an schustere, rademachere, schneidere und dergleichen handwercker, ... sondern an solche leute, die keine nahrung treiben, um diese immunitæt zu geniessen, vermiehtet werden1710 BrschwLO. I 844Faksimile - in Google Books
- sollen die pfarrkinder die ausbesserung der pfarrwittwenhaͤuser ... von dem ihrigen stehen, auch die nothwendigen dienste dazu leisten, und die baumaterialien dazu anschaffen1804 Schlegel,HannovKR. IV 89
- sollen ... die pfarr-wittwenhaͤuser nebst zubehoͤr auf den fall, daß keine wittwe vorhanden ist, jedesmal oͤffentlich meistbietend vermiethet ... werden1804 Schlegel,HannovKR. IV 215
- daß die bewohner der pfarrwittwenhaͤuser ..., wenn auch keine predigerwittwen darin wohnen, sondern sie der kirche zur administration anheim fallen, vom dienstgelde und dergleichen oneribus frey seyn sollen1804 Schlegel,HannovKR. IV 278